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Sie
planen einen Immobilienverkauf und fragen sich: "In welcher
Höhe ist ein angemessener Kaufpreis anzusiedeln?"
Gern
ermitteln wir Ihnen unverbindlich den Schätzwert Ihrer
Immobilie auf Basis aktueller Marktanalysen oder helfen bei der
Beauftragung eines Bausachverständigen.
Für
eine fachgerechte Ermittlung benötigen wir von Ihnen folgende
Auskünfte
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bei
Eigentumswohnungen:
Straße
und Hausnummer, Wohnfläche, Baujahr, Etage, Stellplatz
vorhanden? (wenn ja: im Freien?, Garage?), Fahrstuhl vorhanden?,
Küche vorhanden?, vermietet? (wenn ja: mtl. Nettokaltmiete?).
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bei
Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern:
Straße
und Hausnummer, Grundstücksgröße, Wohnfläche,
Baujahr, möglichst auch Kopie der Brandversicherung über
Basiswert der Immobilie von 1914.
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bei
Mehrfamilienhäusern:
Straße
und Hausnummer, Grundstücksgröße,
Gesamtwohnfläche, Baujahr, Jahresnettokaltmiete.
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bei
Miet- und Geschäftshäusern:
Straße
und Hausnummer, Baujahr, Jahresnettokaltmiete.
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bei
Bauplätzen:
Straße
und Hausnummer, soweit bereits bekannt Art der geplanten Bebauung
(wie freistehendes Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte,
Reihenhaus etc., Grundstücksanteil in
m²,
Pfeifenstielgrundstück? Bei Mehrfamilien-, Miet- und
Geschäftshäusern auch die Gesamtwohn- bzw. Nutzfläche
oder die Geschossflächenzahl* des geplanten Gebäudes.
*(Die
Geschossflächenzahl (GFZ) gibt das Verhältnis der
gesamten Geschossfläche
aller Vollgeschosse
der baulichen Anlagen auf einem Grundstück zur Fläche
des Baugrundstücks an. Sie wird mit ein oder zwei
Dezimalstellen angegeben.)
Zudem
benötigen wir möglichst eine(n)
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Auszug
aus dem Liegenschaftsregister, aktuellen Grundbuchauszug, Auskunft
zur Höhe der aktuellen Anliegerbeiträge,
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bei
Gebäuden zusätzlich:
Grundrisse,
Schnitte und Ansichten,
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bei
Wohn- und Teileigentum zusätzlich:
Kopien
der Teilungserklärung und der letzten drei
WEG-Versammlungsprotokolle, Auskunft zur Höhe der
gemeinschaftlichen Instandhaltungsrücklage.
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