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© Mihm Immobilien, 2010





 

 

 

 

 

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt dem Eigentümer vor, bei Verkauf oder Vermietung von Wohnimmobilien Interessenten einen Energiepass vorlegen.

Die Gültigkeit eines Energiepasses beträgt 10 Jahre. Energie-, Energiebedarfs- und Wärmebedarfsausweise auf Basis älterer Gesetze für Gebäude, die nach Inkrafttreten der EnEV in Ihrer ersten Fassung am 1. Februar 2002 ausgestellt wurden, werden dabei als Energiepässe im Sinne der aktuellen EnEV anerkannt. Auch sie gelten also jeweils 10 Jahre lang.

Sie besitzen derzeit keinen gültigen Energiepass für Ihre Immobilie?

Dann rufen Sie uns an unter Telefon (040) 85 41 89 49 oder schreiben Sie uns per eMail. Wir nennen Ihnen gern sachkundige Aussteller von Energiepässen in Ihrer Nähe.