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Die Energieeinsparverordnung
(EnEV) schreibt dem Eigentümer
vor, bei Verkauf oder Vermietung von Wohnimmobilien
Interessenten einen Energiepass vorlegen.
Die
Gültigkeit eines Energiepasses beträgt 10 Jahre.
Energie-, Energiebedarfs- und Wärmebedarfsausweise auf Basis älterer
Gesetze für Gebäude, die
nach Inkrafttreten der EnEV
in Ihrer ersten Fassung am 1. Februar 2002
ausgestellt wurden, werden dabei als Energiepässe im Sinne
der aktuellen EnEV anerkannt. Auch sie gelten also jeweils 10 Jahre lang.
Sie
besitzen derzeit keinen gültigen Energiepass für Ihre
Immobilie?
Dann rufen Sie uns an unter Telefon (040) 85 41 89 49 oder schreiben
Sie uns per
eMail.
Wir nennen Ihnen gern sachkundige Aussteller von Energiepässen
in Ihrer Nähe.
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